Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das 2005 noch von der Regierung Schröder eingeführt wurde, war ein Meilenstein für Deutschland für den Zugang zu Behördenunterlagen. Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist es unverzichtbar, dass Privatpersonen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medien staatliches Handeln nachvollziehen können und die Verwendung unserer Steuergelder aufgeklärt werden kann. Ausnahmen – etwa wenn es um den Schutz personenbezogener Daten oder militärischer Geheimnisse geht – sind natürlich möglich, müssen von der verantwortlichen Behörde aber begründet werden.

2005 war Deutschland neben Luxemburg, Malta und Zypern das einzige EU-Land ohne ein solches Gesetz. Durch das IFG wurde der Standard „umgedreht“: Während Unterlagen öffentlicher Stellen vorher nicht zugänglich waren, außer in begründeten Ausnahmen, sind sie jetzt für jeden zugänglich – ein Antrag muss auch nicht begründet werden.

Eine Vielzahl von Skandalen kam nur durch IFG-Anfragen ans Licht, so z.B. die Vorgänge um Andreas Scheuers geplante PKW-Maut, Jens Spahns Maskenbestellungen oder die Kommunikation zwischen Friedrich Merz und dem Berliner OB Kai Wegner beim Stromausfall in Berlin Anfang 2026. Auch der Einfluss von Lobbygruppen auf Gesetzgebungsprozesse ließ sich häufig nachweisen.

Was plant der Koalitionsausschuss der Bundesregierung nun? Das IFG soll so stark beschnitten werden, dass es oft nutzlos wird. So soll z.B. die Deckelung der Kosten auf 500€ abgeschafft werden, was viele Privatpersonen schon abschrecken dürfte. Antragstellende müssen auch jedes Mal nachweisen, dass sie einen besonderen Anspruch auf Informationen haben. Nur noch natürliche Personen sollen Anfragen stellen dürfen – nicht mehr Organisationen wie z.B. Amnesty International, Greenpeace oder „Frag den Staat“. Letztere Plattform scheint dem Bundesinnenministerium besonders lästig zu sein, weil sie die Erstellung von IFG-Anfragen für Privatpersonen noch einmal vereinfacht. Das wurde gerade erst diese Woche (23.7.) durch Recherchen des MDR bekannt.

Wie begründet die Bundesregierung die geplanten Einschränkungen? Kanzleramtsminister Thorsten Frei behauptete in einem Interview mit der ZEIT ohne weitere Belege, dass einzelne IFG-Anfragen den beantwortenden Behörden Kosten von „einigen Hunderttausend Euro“ verursacht hätten – was den ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Ulrich Kelber (SPD) prompt zu einer IFG-Anfrage dazu veranlasste. Oft wird auch auf „hybride Kriegsführung“ durch feindliche Mächte und den „Schutz kritischer Infrastrukturen“ verwiesen, sowie auf Fälle, in denen Behördenpersonal persönlich bedroht wurde. Aber auch für letzteres konnte kein Bundesministerium Belege liefern, wie der „Stern“ herausfand.

Die Protestwelle ist daher schon beachtlich. Die SPD-Bundestagsfraktion wendete sich bereits gegen die Pläne der eigenen Regierungsspitze. Eine von „Frag den Staat“ initiierte Petition wurde über 600.000-mal unterzeichnet. 135 weitere Organisationen unterzeichneten einen offenen Brief an die Bundesregierung.

Macht braucht Kontrolle und Verantwortung, und wir sollten diesen schweren Angriff auf staatliche Rechenschaftspflicht und Pressefreiheit nicht hinnehmen.